Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß § 1 Abs. 2 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union zur Richtlinie (EU) 2016/2102 wird zur Barrierefreiheit Folgendes erklärt:

Die Stadt Gau-Algesheim ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der BITV RP barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.gau-algesheim.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der § 1 Abs. 2 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union zur Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDFs/Informationsblätter zum Download:

Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;

  • Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.

Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.01.2023 erstellt und zuletzt am 31.01.2023 überprüft.

Die Website https://www.gau-algesheim.de/ entspricht den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätslevel A der WCAG 2.1. Wir arbeiten derzeit daran, den höchsten Konformitätslevel AAA (und auch den Level AA) zu erreichen. Entsprechende Kriterien für das Erreichen dieses Konformitätslevels AAA werden weiter obenstehend und im Prüfbericht aufgelistet.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 29.01.2023 bis 31.01.2023 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe A und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Die Bewertung erfolgte durch die Lenox UG. Das Ergebnis der durchgeführten Bewertung ist in folgender PDF-Datei zu finden.

Barriere melden: Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Stadt Gau-Algesheim

Rathaus Marktplatz 1
55435 Gau-Algesheim
Telefon: 06725 / 3151
Telefax: 06725 / 6616

Link zum Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Rheinland-Pfalz wenden. Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos.

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter:

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb(@)msagd.rlp.de

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://inklusion.rlp.de/de/barrierefreiheit/kommunikation-und-information/bitv-20-internet/.